AGB-Klauseln für Catering / Pizzabuffet (Cucina Avanti Franchise GmbH)
Stand 21.05.2026
1. Angebotscharakter & Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Preisangaben stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend). Verbindlich werden Preise erst mit Bestätigung des Auftrags.
Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung (E-Mail ausreichend) oder durch Ausführung der Leistung zustande.
Grundlage für die Preisberechnung ist die im Angebot genannte voraussichtliche Personenzahl sowie die vereinbarte Leistungsbeschreibung.
Liegen zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Veranstaltungstermin mehr als vier Monate, behält sich der Caterer das Recht vor, die Preise angemessen anzupassen, wenn nachweisbare Steigerungen bei den Wareneinsatz-, Personal- oder Energiekosten eintreten.
Die Durchführung des Auftrags kann durch selbstständige Franchisepartner der Cucina Avanti Franchise-GmbH erfolgen. Dies hat keinen Einfluss auf die vertraglichen Rechte und Pflichten des Auftraggebers.
2. Personenzahl / Meldung der finalen Teilnehmerzahl
Die finale Teilnehmerzahl ist spätestens 10 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich (E-Mail ausreichend) mitzuteilen.
Erfolgt keine Mitteilung durch den Auftraggeber, gilt die zuletzt bekannte Personenzahl als verbindlich.
Erhöhungen der Personenzahl sind nach vorheriger Abstimmung möglich und werden vollständig nachberechnet.
Eine Reduzierung der Personenzahl nach Ablauf der 10-Tage-Frist gilt als Teilstornierung (siehe Ziffer 6).
3. Leistungen, Preise, Anfahrt
Das Pizzabuffet wird pro Person zum im Angebot ausgewiesenen Preis berechnet.
Die Anfahrtskosten berechnen sich nach der Entfernung für Hin- und Rückfahrt zur Veranstaltungsadresse gemäß Angebot.
Glutenfreie Pizzarohlinge sind verfügbar; es wird jedoch darauf hingewiesen, dass keine glutenfreie Produktionsumgebung gewährleistet werden kann.
4. Standzeit / Bewirtungszeit
Im Preis enthalten ist eine Standzeit (Bewirtungszeit) von ca. 1 Minute pro Person.
Zusätzliche Standzeit wird – soweit verfügbar – zu 75,00 EUR netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer je angefangene Einheit angeboten. Eine Einheit wird als 30 Minuten definiert.
Der vom Auftraggeber festgelegte und von uns bestätigte Essensbeginn kann maximal um 15 Minuten verschoben werden. Jede darüber hinausgehende Verschiebung kann als zusätzliche Standzeit berechnet werden.
5. Veranstaltungsablauf / Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Zufahrt und der Aufbau am Einsatzort möglich sind und die vereinbarte Startzeit eingehalten wird.
Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden und die Standzeit überschreiten oder den Ablauf behindern, können zu zusätzlichen Kosten führen.
6. Stornierungen / Teilstornierungen
Eine vollständige oder teilweise Stornierung ist jederzeit möglich und muss schriftlich erklärt werden (E-Mail ausreichend).
Es gelten folgende Stornopauschalen:
bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei
6 bis 3 Wochen vorher: 30 % des vereinbarten Auftragswertes
3 Wochen bis 10 Tage vorher: 60 % des vereinbarten Auftragswertes
10 bis 2 Tage vorher: 90 % des vereinbarten Auftragswertes
ab 48 Stunden vorher: 100 % des vereinbarten Auftragswertes
Reduzierung der Teilnehmerzahl / 10%-Schwelle: Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % der ursprünglich angebotenen bzw. zuletzt bestätigten Personenzahl gilt als Teilstornierung.
Erfolgt diese Reduzierung bis einschließlich 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin, werden die in Ziffer 6.2 genannten Stornopauschalen (60 % bzw. 30 % etc.) in Bezug auf die Differenz angewendet.
Erfolgt die Reduzierung innerhalb der letzten 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin, gelten weiterhin ausschließlich die bestehenden kurzfristigen Stornoregelungen gemäß Ziffer 6.2 (90 % bzw. 100 %), unabhängig von der Höhe der Reduzierung.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass
ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder
der entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die ausgewiesene Stornopauschale.
7. Zahlungsbedingungen
Bei Angeboten an Verbraucher verstehen sich alle Preise als Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Angeboten an Unternehmer werden die Preise netto ausgewiesen; die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Haftung / Allergene / Lebensmittelhinweise
Für Unverträglichkeiten oder Allergien übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung, seine Gäste entsprechend zu informieren.
Da keine glutenfreie Produktionsumgebung möglich ist, können trotz glutenfreier Rohlinge Spuren von Gluten nicht ausgeschlossen werden.
Höhere Gewalt / Leistungshindernisse
Kann die Durchführung des Auftrags aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, ist der Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit.
Als Fälle höherer Gewalt oder sonstiger Leistungshindernisse gelten insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Brand, Strom- oder Energieausfälle, behördliche Maßnahmen, Pandemien, erhebliche Verkehrsbehinderungen, Ausfall oder Defekt von Fahrzeugen oder technischer Ausstattung, Krankheit oder kurzfristiger Ausfall von Personal trotz ordnungsgemäßer Betriebsorganisation sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über das Leistungshindernis unverzüglich informieren und – soweit möglich und zumutbar – eine Ersatzlösung anbieten (z. B. Terminverschiebung, alternative Durchführung oder Einsatz eines anderen Franchisepartners).
Ist eine Durchführung des Auftrags auch durch eine zumutbare Ersatzlösung nicht möglich, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Ausfalls aufgrund der in dieser Ziffer genannten Umstände sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Es gilt deutsches Recht.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.